Fischerprüfung 

Im Nachfolgenden haben wir einige Informationen zur Fischerprüfung im Allgemeinen zusammengetragen:

In Deutschland ist Fischereirecht Ländersache. Das heißt, jedes Bundesland hat ein eigenes Fischereigesetz. Die Regelungen für die Fischerprüfung und zum Erwerb des Fischereischeins sind unterschiedlich.

Den Fischereischein erhalten Sie wenn Sie eine Fischerprüfung, die in allen Fischereigesetzen der Bundesländer vorgeschrieben ist, erfolgreich absolviert haben.

Fischerprüfung und Fischereischein sind eine staatliche Angelegenheit.

Den Fischereischein erhalten Sie daher auch nur bei einer Behörde, in der Regel ist diese das Ordnungsamt Ihres Wohnsitzes.
Die Prüfung wird von der Unteren Fischereibehörde der Kreisverwaltung Alzey-Worms abgenommen. Wenn Sie die Fischerprüfung bestanden haben, wird Ihnen ein Fischerprüfungszeugnis ausgestellt, dass Sie vorlegen müssen wenn Sie den Fischereischein beantragen.

Zur Prüfung benötigen Sie den Nachweis über den erfolgreichen Besuch eines Vorbereitungslehrganges. In Rheinland-Pfalz müssen Sie Kenntnisse aus folgenden Bereichen nachweisen:

– Allgemeine Fischkunde – (Kenntnisse zu Körperbau und Lebensweise der einheimischen Fische sowie Fischkrankheiten)
– Spezielle Fischkunde- (umfasst Artenkenntnis sowie Schonzeiten und Schonmaße)
– Gerätekunde –
– Gewässerkunde und Fischhege –
– Natur- und Tierschutz-
-Gesetzeskunde-


Voraussetzung für die Zulassung zur Prüfung ist die mindestens  35-stündige Teilnahme an einem Lehrgang zur Vorbereitung auf die Fischerprüfung. Der Lehrgang muss sich auf alle genannten Prüfungsgebiete erstrecken und eine praktische Einweisung in den Gebrauch der Fanggeräte und die Behandlung gefangener Fische einschließen.

Diese Vorbereitungslehrgänge werden vom ASV-Osthofen, im Auftrage des  Landesfischereiverbandes Rheinland-Pfalz, durchgeführt. Der Vorbereitungskurs beginnt jeweils ca. sechs Wochen vor dem Prüfungstermin.
Der Kurs und die Praktischen Unterweisungen, finden auf unserem Vereinsgelände am Eicher See statt.

Kursgebühren :

Teilnehmer/-in nach Vollendung des 18. Lebensjahres:   € 170.-

Teilnehmer/-in vor Vollendung des 18. Lebensjahres:  € 120.- 

Schwerbehinderte Menschen (ab 50%) und Personen die ALG II, bzw. Sozialhilfe beziehen (mit Nachweiss):  € 120.- 

Prüfungsgebühr der Kreisverwaltung Alzey-Worms:  € 50.-
(Die Zahlung der Prüfungsgebühr erfolgt durch Zusendung einer Rechnung durch die KV  )

In den Kursgebühren sind alle Schulungsunterlagen, bestehend aus den Arbeitsheft der „Heintges Lehrmethode“ sowie dem Buch „Die staatl. Fischerprüfung in Rheinland-Pfalz“, enthalten.
Diese Hefte umfassen alle Prüfungsthemen mit Fragen und Antworten in Wort und Bild ! Gleichzeitig bilden sie ein wertvolles Nachschlagewerk für später !
In dem obig genannten Buch sind alle Prüfungsfragen und Antworten zusammengefasst. Ebenso das Prüfungsverfahren und die Prüfungsordnung.

Anmeldung zum Kurs "Vorbereitung auf die Fischerprüfung"

In diesem Kurs wird alles Wissen vermittelt das Sie zum bestehen der Fischerprüfung benötigen.

Die Teilnehmerzahl ist auf 35 Teilnehmer begrenzt, sollte der gewählte Kurs ausgebucht sein werden wir dich benachrichtigen.

 

Ich möchte mich zum Kurs anmelden

Ich ermächtige den ASV Osthofen, vertreten durch seinen Vorstand bzw. Kassenwart, den jeweils fälligen Betrag von meinem vorstehend benannten Konto einzuziehen. Zugleich weise ich mein Kreditinstitut an, besagte Lastschrift einzulösen.

Bei Jugendlichen unter 18 Jahren benötigen wir noch die Zustimmung eines Erziehungsberechtigten:

Als Erziehungsberechtigter stimme ich der Anmeldung zu.

Teilnahme

Ich bestätige die Richtigkeit meiner Angaben.
Ich bestätige, dass meine Anmeldung verbindlich ist.

Du erhälst nach der Anmeldung eine Rechnung, die innerhalb von 7 Tagen zu überweisen ist, aussser du hast uns ein SEPA Mandat erteilt dann ziehen wir den Betrag ein. Erfolgt die Zahlung verspätet ist eine garantierte Teilnahme nicht möglich.

Informationen zur Bearbeitung deiner Angaben findest du in unserem Datenschutz